Morgens1°Cwolkig
Mittags3°Cwolkig
Abends0°Cklar
Die Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben liegt beim abgebenden Pächter, der den Garten anbietet und ergänzende Informationen zur Verfügung stellt. Die in einem Garten befindlichen Baulichkeiten (z. B. Laube, Wegeplatten, Zaun, Rankgerüste) sowie Anpflanzungen (z. B. Bäume, Sträucher, Stauden, Blumenzwiebeln) sind in einem offiziellen Wertschätzungsprotokoll des Stadtverbandes erfasst.
Unsere Kleingartenanlage befindet sich in einer landschaftlich reizvollen Hanglage, die eine individuelle Gestaltung der Gärten ermöglicht. Als vergleichsweise kleiner Verein pflegen wir ein starkes Gemeinschaftsgefühl und jeder kennt jeden. Das Zusammenleben wird durch unsere Satzung, die Gartenordnung, die Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e. V. sowie das Bundeskleingartengesetz geregelt. Dies kommt letztendlich dem Vereinsfrieden und damit jedem Einzelnen zu Gute.
Wie erwerben Sie einen Garten in unserer Kleingartenanlage?
Die Mitgliedschaft im Verein sowie die Verpachtung eines Gartens setzen voraus, dass die Satzung und Gartenordnung gelesen, anerkannt und die Nutzung des Gartens entsprechend dieser Regeln erfolgt. Bitte beachten Sie: Ein Kleingarten erfordert regelmäßige Pflege und lässt sich nicht mit nur wenigen Einsätzen im Jahr bewirtschaften.
Welche finanziellen Forderungen kommen auf Sie jährlich zu?



Dieser Preis gilt für das erste Mitglied. Jedes weitere kostet 11.50€ pro Jahr.
(Davon gehen 33,00€ direkt an den Stadtverband. Der restliche Betrag wird für Bauvorhaben und Reparaturen im Verein verwendet. Wir bauen ein Fond auf, der bei auftretenden Naturkatastrophen greift.)



Einmalig bei Verpachtung eines Gartens wird eine Kaution in Höhe einer durchschnittlichen Jahresforderung (Pacht, Mitgliedsbeitrag, Wasser- und Stromkosten etc.) erhoben. Diese wird bei Gartenaufgabe abzüglich möglicher Forderungen ausgezahlt.

Diese Beiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung neu beschlossen.
Gemeinschaftsleistungen
Hinweis zu problematischem verhalten
In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Gärten in verwahrlostem Zustand hinterlassen und laufende Kosten nicht gezahlt wurden. Solche Situationen machten gerichtliche Beschlüsse notwendig und führten zu großem Mehraufwand, Ärger, finanziellen Belastungen und dem Verlust wertvoller Freizeit. Die Wiederverpachtung solcher Gärten dauert oft Jahre. Ein solches Verhalten kann und wird vom Vorstand sowie von allen Mitgliedern nicht akzeptiert. Ein Wort an zukünftige Gartenfreunde Wehrte Garteninteressenten und zukünftige Gartenmitglieder unseres Vereines, wenn Sie in unserer Anlage einen neuen Garten pachten und erwerben, scheuen Sie nicht die Arbeit bei der Gestaltung nach Ihren Wünschen – erfüllen Sie sich einen grünen Traum. Investieren Sie in Natur, Lebensfreude, Erholung, Gesundheit und frische Luft. Dazu wünschen wir Ihnen schon heute sonnige Stunden in Ihrem Garten.
Wehrte Garteninteressenten und zukünftige Gartenmitglieder unseres Vereines,
wenn Sie in unserer Anlage einen neuen Garten pachten und erwerben, scheuen Sie nicht die Arbeit bei der Gestaltung nach Ihren Wünschen – erfüllen Sie sich einen grünen Traum.
Investieren Sie in Natur, Lebensfreude, Erholung, Gesundheit und frische Luft.
Dazu wünschen wir Ihnen schon heute sonnige Stunden in Ihrem Garten.